Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Rückenwind plus

Gültig ab 21. August 2026

 

1. Vertragsparteien und Rechtsgrundlagen

Das Vertragsverhältnis zwischen der Rückenwind plus AG und Patientinnen und Patienten wird bestimmt durch

 

a) die Einwilligungserklärung

b) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

c) den Generalkonsent

 

Soweit in den AGB nicht anders deklariert, gelten die Regelungen des schweizerischen Obligationenrechts (OR), und dabei insbesondere die Bestimmungen über den Auftrag (Art. 394 ff. OR).

 

2. Rahmenbedingungen und Spitex-Dienstleistungen

Die Rückenwind plus unterstützt die Patientinnen und Patienten mit spezialisierten pflegerischen, betreuerischen, beratenden und behandelnden Dienstleistungen. Dabei werden, wenn immer möglich die Ressourcen der Patientinnen und Patienten berücksichtigt und miteinbezogen. Bei Bedarf werden die Dienstleistungen in gegenseitiger Absprache den veränderten Umständen angepasst. Die Indikation für einen Aufenthalt bei Rückenwind plus zur spezialisierten temporären Pflege mit den nötigen medizinischen Dienstleistungen ist für Menschen mit Querschnittlähmung und querschnittähnlicher Symptomatik resp. neurologischen Erkrankungen wie Amyotropher Lateralsklerose (ALS), Multipler Sklerose (MS) und Parkinson. Die Finanzierung ist individuell unterschiedlich und hängt davon ab, ob es sich um einen Unfall oder um eine Krankheit handelt. Die Kosten, die auf die Patientinnen und Patienten zukommen, werden vor Eintritt geklärt und schriftlich mitgeteilt.

 

3. Pflichten der Rückenwind plus

 

a) Bedarfsabklärung

 

Rückenwind plus klärt den Pflegebedarf bei jeder Patientin und jedem Patienten nach dem Eintritt ab. Für die Bedarfsabklärung wird das Instrument interRAI-Home Care verwendet. Alle erbrachten Leistungen werden schriftlich festgehalten und einem Arzt zur Information oder Verordnung zugestellt. Der Betrag, den wir ihnen für die Pflegeleistungen der Rückenwind plus verrechnen entnehmen Sie bitte der Reservationsbestätigung. Die Bedarfsabklärung ist kassenpflichtig und wird auch in Rechnung gestellt.

Die Patientin oder der Patient nimmt zur Kenntnis, dass der finanzielle Umfang der pflegerischen Leistungen durch die Krankenversicherer und Gemeinden limitiert ist und für den weiteren Pflege- und Betreuungsbedarf subsidiär Spendengelder durch Rückenwind plus eigenständig generiert und aufgewendet werden müssen.

 

b) Dienstleistungserbringung

 

Die Rückenwind plus stellt die punktgenaue Pflege zur Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten während 24 h und 7 Tagen pro Woche sicher. Sie ist berechtigt, bei Unzumutbarkeit das Gespräch mit der Patientin oder dem Patienten zu suchen und bei Unverständnis die Versorgung abzubrechen. In Betracht kommen fachliche oder medizinische Gründe, Androhung von Gewalt, Gewaltausübung, grobe Beschimpfungen, sexuelle Übergriffe, mangelhafte Kooperation und gesundheitliche Gefährdung von Mitarbeitenden oder Mitpatienten.

 

c) Pflegematerial und Hilfsmittel

 

Für Patienten ohne Tagespauschale

Damit die Rückenwind plus vom ersten Tag an eine punktgenaue Pflege erbringen kann, ist es notwendig, dass die Patientin oder der Patient die nötigen Pflegematerialien sowie die Medikamente für die ersten vier Tage von zu Hause beziehungsweise von der vorbehandelnden Institution mitbringt.

Während des Aufenthalts bei Rückenwind plus können die notwendigen Pflegematerialien bestellt werden, jedoch ist erst eine Verordnung durch den Arzt und ein anschliessender Bestellprozess notwendig. Etwaige anfallende Kosten, aus vom Arzt veranlassten Verordnungen, sind von der Patientin oder dem Patienten zu tragen.

 

Für Patienten mit Tagespauschale

Für Patienten, die eine Tagespauschale nutzen, ist es erforderlich, die Verordnungen spätestens vier Tage vor ihrem Eintritt an Rückenwind plus zu übermitteln. Dies ermöglicht rechtzeitige Bestellungen von Pflegematerialien und Medikamenten.

 

Die Rückenwind plus verfügt über einige Hilfsmittel vor Ort (z.B. Duschrollstühle, Anti-Dekubitus Matratzen, Patientenheber), jedoch werden die Bedürfnisse vor dem Eintritt telefonisch abgeklärt, damit die Patientin oder der Patient gegebenenfalls eigene Hilfsmittel mitbringen. In Einzelfällen ist es notwendig, dass zusätzliche Hilfsmittel gemietet werden müssen. Dementsprechend klärt das Pflegepersonal die Mietkosten, die zu Lasten der Patienten gehen, vorher mit der Patientin oder dem Patienten ab.

 

Matratzen / Elektrogeräte

Patientinnen und Patienten ist es nicht gestattet, eigene Matratzen mitzubringen. Aus Gründen der Haftung, Hygiene, Sicherheit und klaren Verantwortlichkeiten werden Matratzen grundsätzlich durch die Institution zur Verfügung gestellt. Dadurch werden Zuständigkeiten eindeutig geregelt und ein einheitlicher Standard (Hygiene/Haftung) gewährleistet.

Wird auf Wunsch, aufgrund medizinischer Indikation, auf Empfehlung der Pflege oder des/der behandelnden Arztes/Ärztin eine Wechseldruckmatratze eingesetzt, entstehen Mietkosten. Die Rechnung unserer Partnerfirmen, die uns die Wechseldruckmatratzen zur Verfügung stellen ist vollständig durch den Nutzer zu bezahlen und anschliessend zur Rückerstattung des versicherten Anteils bei der zuständigen Kranken- oder Unfallversicherung einzureichen.

Ein Informationsblatt zum Vorgehen und mit Preisangaben wird durch Rückenwind plus zur Verfügung gestellt «Information zur Wechseldruckmatratze». Die Geltendmachung der Rückerstattung liegt in der Verantwortung der Patientin oder des Patienten.

 

Patientinnen und Patienten dürfen elektrische Geräte grundsätzlich nur nach vorgängiger Genehmigung durch Rückenwind plus anschliessen. Heizlüfter, mobile Klimageräte und vergleichbare Geräte mit Heizfunktion oder erhöhter Leistungsaufnahme sind grundsätzlich nicht gestattet. Voraussetzung für eine Genehmigung ist in jedem Fall ein fest montierter Schweizer Netzstecker. Ausgenommen sind handelsübliche, unbeschädigte Ladegeräte für persönliche elktronische Kleingeräte wie Mobiltelefone, Tablets, Laptops oder Smartwatches. Diese müssen über einen Schweizer Stecker oder einen zweipoligen Eurostecker verfügen und gemäss Hersatellerangaben verwendet werden. Ausländische Schutzkontaktstecker, lose Reise- oder Universaladapter, Mehrfachstecker und private Verlängerungskabel sind nicht erlaubt. Der Betrieb hat das Recht, mitgebrachte Geräte zu kontrollieren und deren Verwendung aus Sicherheitsgründen zu untersagen.

Rauchen, Gaskocher, offenes Feuer, einschliesslich Kerzen, sind in sämtlichen Räumlichkeiten der Institution untersagt.

 

d) Haftung bei Schäden und Diebstahl

 

Die Rückenwind plus haftet für Schäden, die durch ihre Mitarbeitenden verursacht werden. Für Schäden verursacht durch Patientinnen und Patienten, Angehörige oder Besucher ist die jeweilige eigene, private Haftpflichtversicherung zuständig.

Für Schäden, die im Rahmen einer Behandlung, durch externe Therapeutinnen oder Therapeuten verursacht werden, haftet ausschliesslich die behandelnde Person, bzw. deren Haftpflichtversicherung. Eine Haftung unseres Betriebes ist in so einem Fall ausgeschlossen.

Die Rückenwind plus bietet in den Patientenzimmern die kostenlose Nutzung von Safes für Wertgegenstände an. Rückenwind plus haftet nicht für durch Diebstahl verursachte Schäden und Verluste.

 

 

e) Annahme von Geschenken

 

Den Rückenwind plus Mitarbeitenden ist es untersagt, für sich oder andere Personen Geschenke anzunehmen oder Vorteile zu beanspruchen, die ihnen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit angeboten werden. Ausgenommen sind geringfügige Höflichkeitsgeschenke. Alle Geldgeschenke für Mitarbeitende der Pflege und Hotellerie gehen in die Personalkasse, über deren Verwendung unter Berücksichtigung der Mitarbeitenden entschieden wird.

Möchten Sie mit einer Spende Rückenwind plus unterstützen, um ungedeckte Leistungen oder nötige Hilfsmittel anzuschaffen, finden Sie die Möglichkeit dazu auf unserer Homepage https://rueckenwindplus.ch oder wenden Sie sich direkt an unsere Administration unter  +41 56 265 01 76.

 

4. Mitwirkung der Klienten

Damit die punktgenaue Pflege mit den nötigen medizinischen Dienstleistungen gelingen kann, braucht es eine entsprechende Anleitung oder Einweisung der täglichen Pflegeversorgung durch die Patientin oder den Patienten oder deren Angehörige. Die Patientin oder der Patient erklärt sich mit der Verwendung des üblichen Pflegematerials einverstanden. Besonderen Wert legt Rückenwind plus auf den Einsatz von Hilfsmitteln, die für den Gesundheitsschutz der Patientin oder des Patienten und der Mitarbeitenden unabdingbar sind (z.B. rutschfeste Unterlagen, Patientenheber). Die Pflegefachpersonen sprechen die Notwendigkeit anderer Hilfsmittel frühzeitig an.

Der Transport von und nach Hause kann von der Rückenwind plus sitzend oder liegend organisiert werden. Über die Höhe der Kosten informiert Rückenwind plus vorher auf Wunsch telefonisch. Die Kosten für Transporte gehen zu Lasten der Patientin oder des Patienten.

 

5. Ärztliche Versorgung und Notfälle

Die Rückenwind plus AG arbeitet mit verschiedenen Kooperationspartnern die unter        Partner | Rückenwind plus ersichtlich sind. Routinemässig findet eine Arztvisite statt, bei der Veränderungen des Gesundheitszustandes der Patientin oder des Patienten besprochen werden. Bei akuten Ereignissen ist die medizinische Versorgung gesichert.

 

6. Tarife und Rechnungsstellung

Die Preise für die Dienstleistungen der Rückenwind plus richtet sich nach der Spitex-Tarifliste des Kantons Aargau, ausgenommen Patientinnen und Patienten mit Tagespauschale.

Als Basis für die Rechnungsstellung halten die Mitarbeitenden ihre Arbeitsleistung elektronisch auf Handgeräten fest.

Die Pflegeleistungen nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) werden direkt der Krankenversicherung in Rechnung gestellt. Die Patientin oder der Patient erhält eine Kopie der Rechnung. Die Patientenbeteiligungen werden den Patientinnen und Patienten direkt in Rechnung gestellt.

Zusätzliche Pflegeaufwände, die nicht von der Krankenversicherung getragen werden, werden von  Rückenwind plus ausschliesslich durch externe private oder institutionelle Spender gedeckt.

Ab dem vierten Monat besteht die Möglichkeit, dass eine individuelle Pauschalgebühr anfällt, die dem Patienten in Rechnung gestellt wird. Sie erhalten mindestens zwei Wochen im Voraus eine entsprechende Benachrichtigung darüber.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.

 

Leistungen nach Unfallversicherungsgesetz werden gemäss gültigen Vereinbarungen der Versicherung oder dem Versicherten in Rechnung gestellt. Eine allfällige Patientenbeteiligung wird der Patientin oder dem Patienten evtl. je nach Unfallversicherung direkt verrechnet.

Die Hotellerieleistungen können für einen Aufpreis und nach Rücksprache und Kapazitäten auch Angehörigen zur Verfügung gestellt werden.

 

7. Streitbeilegung und Gerichtsstand

Alle mit dem Aufenthalt bei Rückenwind plus zusammenhängenden Beanstandungen und Beschwerden von Patientinnen und Patienten werden von der PDL entgegengenommen und an die Geschäftsleitung weitergeleitet. Diese bemüht sich, bei Bedarf unter Einbezug des Verwaltungsrats, um eine gütliche Lösung.

Für gerichtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Leistungen der Rückenwind plus ist der Gerichtsstand         Bad Zurzach.

 

Generalkonsent

Information zur Weiterverwendung gesundheitsbezogener Daten und Proben zu Forschungszwecken

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient

Die Erkennung und Behandlung von Krankheiten haben in den letzten Jahrzehnten enorme Fortschritte gemacht. Diese Entwicklung ist das Ergebnis langjähriger Forschung, an der Pflegefachkräfte, Ärzte, Wissenschaftler und Patienten verschiedener Generationen aktiv beteiligt sind.

Die Forschung ist dabei wesentlich auf Daten aus Krankengeschichten von Patientinnen und Patienten angewiesen. Diese können zum Beispiel Ergebnisse aus Laboranalysen, Informationen zu einer Therapie oder über erbliche Veranlagungen zu bestimmten Krankheiten umfassen. Auch biologisches Material, das als Probe während eines Spitalaufenthaltes entnommen wurde und für Diagnosezwecke nicht mehr benötigt wird, ist sehr wertvoll für die Forschung. Bei diesen übriggebliebenen Proben kann es sich beispielsweise um Blut-, Urin- oder Gewebeproben handeln.

Diese Information erklärt, wie Sie als Patientin oder Patient zum medizinischen Fortschritt beitragen können und zeigt auf, wie Ihre Patientendaten und -rechte geschützt werden.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

 

Wie können Sie Ihren Beitrag zur Forschung leisten?

Wenn Sie die Einwilligungserklärung unterschreiben, stellen Sie Ihre gesundheitsbezogenen Daten und übriggebliebenen Proben der Forschung der Rückenwind plus AG zur Verfügung. Die Einwilligung gilt für alle Daten, die bereits beim Rückenwind plus AG erhoben wurden oder zukünftig erhoben werden. Dies gilt im gleichen Sinne für die Proben.

Ihre Einwilligung ist freiwillig. Sie gilt zeitlich unbegrenzt, falls sie nicht widerrufen (zurückgezogen) wird. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die untenstehende Kontaktadresse widerrufen, ohne eine Begründung dafür abzugeben. Nach dem Widerruf werden Ihre Daten und Proben für neue Forschungsprojekte nicht mehr zur Verfügung gestellt. Ihre Entscheidung hat keinen Einfluss auf Ihre medizinische Behandlung.

 

Wie werden Ihre gesundheitsbezogenen Daten und Proben geschützt?

Ihre Daten werden bei der Rückenwind plus AG gemäss den gesetzlichen Vorschriften bearbeitet und geschützt. Nur befugte Mitarbeiter, wie beispielsweise Pflegefachkräfte oder Ärzte, haben Einsicht in die unverschlüsselten Daten aus Ihrer Krankengeschichte und Zugang zu Ihren unverschlüsselten Proben. Diese Personen unterliegen der Schweigepflicht. Ihre Proben sind in Biobanken verwahrt. Eine Biobank stellt eine strukturierte Sammlung verschiedener Proben unter bestimmten Sicherheitsbestimmungen (Biobankreglement) dar. Sie als teilnehmende Person haben das Recht auf Einsicht in Ihre Daten.

Wenn Ihre Daten und Proben für Forschungsprojekte verwendet werden, so werden diese verschlüsselt oder anonymisiert. Verschlüsselt bedeutet, dass alle personenbezogenen Daten wie Ihr Name oder Geburtsdatum durch einen Code ersetzt werden. Der Schlüssel, der zeigt, welcher Code zu welcher Person gehört, wird durch eine nicht am Forschungsprojekt beteiligte Person sicher verwahrt. Personen, die keinen Zugang zum Schlüssel haben, können Sie nicht identifizieren. Werden Daten und Proben anonymisiert, gibt es keinen Schlüssel, der auf Ihre Person zurückführt.

 

Wer darf Ihre gesundheitsbezogenen Daten und Proben verwenden?

Ihre Daten und Proben werden berechtigten Forschenden der Rückenwind plus AG für Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt oder können in Forschungsprojekten in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen oder privaten Institutionen verwendet werden (andere Spitäler oder Universitäten). Die Projekte können in der Schweiz oder im Ausland durchgeführt werden. Bei Forschungsprojekten im Ausland gelten mindestens die gleichen Anforderungen an den Datenschutz wie in der Schweiz. Forschungsprojekte unterliegen generell einer Überprüfung der zuständigen Ethikkommission.

 

Werden Sie über Forschungsresultate informiert?

Forschungsprojekte mit Daten und Proben führen in der Regel nicht zu Informationen, die unmittelbar für die Gesundheit einer einzelnen Person von Belang sind. Sollte dennoch ein für Sie bedeutendes Ergebnis gefunden werden und eine medizinische Massnahme verfügbar sein, ist eine Kontaktaufnahme durch die Rückenwind plus AG möglich.

 

Werden Sie finanzielle Vor- oder Nachteile haben?

Es entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Es ist von Gesetzes wegen ausgeschlossen, mit Ihren Daten und Proben Geld zu erwirtschaften. Es entsteht daher weder für Sie noch für die Rückenwind plus AG ein finanzieller Vorteil.

 

Falls Sie noch Fragen haben oder zusätzliche Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an die untenstehende Kontaktadresse oder besuchen Sie unsere Website.

 

www.rueckenwindplus.ch

Rückenwind plus AG

Quellenstrasse 5

5330 Bad Zurzach

Telefon: +41 (0)56 265 01 76

Email: info_rueckenwindplus@hin.ch

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